Mitarbeitende diskutieren über die E-Rechnungspflicht

E-Rechnungspflicht: Das steckt hinter den neuen gesetzlichen Vorgaben

Am 1. Januar 2025 kommt die E-Rechnungspflicht. Damit schafft Deutschland klare Regeln für den elektronischen Rechnungsaustausch im Business-to-Business (B2B) und bereitet Unternehmen für die europaweite digitale Meldepflicht vor.

Sie deckt rund zehn Prozent des EU-Haushaltes und gehört zu den wichtigsten Steuereinnahmequellen aller EU-Mitgliedstaaten: die Mehrwertsteuer. Doch nicht jedes Unternehmen zahlt sie ordnungsgemäß: Mehrwertsteuerbetrug, -hinterziehung und -umgehung führen dazu, dass im EU-Haushalt große Lücken klaffen. Da wundert es nicht, dass die Europäische Union durchgreift. Dabei zeigen erste Digitalisierungsschritte ihre Wirkung. So ist die EU-Mehrwertsteuerlücke von 99 Milliarden Euro in 2020 auf 61 Milliarden Euro in 2021 geschrumpft

Drei Dinge, die Europas Mehrwertsteuersystem modernisieren

Um die Lücke weiter zu schließen, hat die EU-Kommission die Initiative „VAT in the Digital Age“, kurz ViDA, ins Leben gerufen. Sie soll das europäische Mehrwertsteuersystem modernisieren und harmonisieren. „ViDA zeigt, dass Europa auch in diesem Bereich lebt und das der Erfolg der EU-Initiative für die Wettbewerbsfähigkeit Europas wichtig ist“, sagt Richard Luthardt, stellvertretender Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR). Um die Mehrwertsteuer für das digitale Zeitalter fit zu machen, baut ViDA auf drei Dinge:

  1. Digitales Meldesystem und E-Rechnung
  2. Plattformwirtschaft
  3. Einzige Mehrwertsteuerregistrierung
  • Digitales Meldesystem und E-Rechnung

    Ab 2030 ist die elektronische Rechnungsstellung auch für Intercompany-Transaktionen obligatorisch. Zudem löst die digitale Meldepflicht („Digital Reporting Requirements“, DRR) zusammenfassende Meldungen ab.

  • Plattformwirtschaft

    Ab 2027 bezieht die EU Online-Marktplätze in die Steuererhebung bei fiktiven Leistungsketten ein. Dabei behandelt sie Plattformen, die kurzfristige Beförderungs- oder Beherbergungsleistungen anbieten, steuerlich so, als ob sie die Dienstleistung selbst erbracht hätten.

  • Einzige Mehrwertsteuer-Registrierung

    Die einzige Anlaufstelle („One Stop Shop“, OSS) ermöglicht eine einzige Mehrwertsteuerregistrierung. Dadurch müssen sich Unternehmen nur einmal registrieren, um ihren Mehrwertsteuerverpflichtungen in ganz Europa nachzukommen.

Die Initiative stellt eine richtungsweisende Reform dar, welche die Mehrwertsteuererklärungen digitalisiert und auf innergemeinschaftlicher Ebene harmonisiert. Damit führt sie den Weg fort, den die EU bereits 2014 mit der Richtlinie 2014/55/EU eingeschlagen hat.

Von der europäischen Richtlinie zur E-Rechnungspflicht

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU regelt die Rechnungsabwicklung aller Mitgliedsstaaten bei öffentlichen Aufträgen. Demnach müssen öffentliche Auftraggeber elektronische Rechnungen sowohl empfangen als auch verarbeiten können. Viele europäische Länder haben diese Vorgabe zügig in nationales Recht gegossen. Dadurch sind klare Regeln für E-Rechnungen im Business-to-Government (B2G) sowie die DIN EN 16931 entstanden, die das Europäische Komitee für Normung (CEN) 2017 veröffentlicht hat.

„Die Entwicklungen im Business-to-Government gaben den ersten Impuls, die elektronische Rechnung europaweit salonfähig zu machen“, sagt Richard Luthardt. „ViDA machte Ende 2022 den nächsten europäischen Aufschlag. Parallel dazu hat die Bundesregierung begonnen, Rahmenbedingungen für Deutschland zu schaffen um die E-Rechnung auch im Business-to-Business verpflichtend einzuführen.“ Im März 2024 stimmte der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zu. Damit kommt zum 1. Januar 2025 die E-Rechnungspflicht.

Was bewirkt die E-Rechnungspflicht?

Genau genommen handelt es sich beim Wachstumschancengesetz nicht um „ein“ Gesetz. Vielmehr bringt das Wachstumschancengesetz verschiedene Gesetzesänderungen mit sich. In puncto E-Rechnung passt es beispielsweise das Umsatzsteuergesetz (UStG) an. So definiert § 14 Abs. 1 UStG den Begriff der elektronischen Rechnung ab dem 1. Januar 2025 neu. Demnach handelt es sich nur dann um eine E-Rechnung, „wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht“.

Das strukturierte elektronische Format muss die europäische Norm EN 16931 erfüllen. Alternativ können sich Rechnungssteller und Rechnungsempfänger auf ein strukturiertes elektronisches Format verständigen. Allerdings müssen sich aus diesem vereinbarten Format alle nach dem UStG erforderlichen Angaben richtig und komplett in ein Format extrahieren lassen, das der europäischen Norm entspricht oder mit dieser interoperabel ist. Diese Alternative räumt bei vielen Unternehmen Unsicherheiten mit der E-Rechnungspflicht aus. Denn: „Dadurch haben Unternehmen auch nach dem 1. Januar 2025 die Möglichkeit, bewährte EDI-Verfahren, gegebenenfalls mit Anpassungen, fortzuführen“, erklärt Richard Luthardt. „Der Bund hat kein Interesse daran, einen elektronischen Rechnungsaustausch auszuhebeln, der schon seit über 30 Jahren funktioniert. Die Intention liegt darin, ein Verfahren zu definieren, das mit dem späteren Meldesystem konform ist.“

Doch ist wirklich jeder dazu verpflichtet, eine E-Rechnung auszustellen?

„Der Bund hat kein Interesse daran, einen elektronischen Rechnungsaustausch auszuhebeln, der schon seit über 30 Jahren funktioniert. Die Intention liegt darin, ein Verfahren zu definieren, das mit dem späteren Meldesystem konform ist.“

Richard Luthardt, stellvertretender Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR), zum EDI-Verfahren

Wer ist zur E-Rechnung verpflichtet?

Ob Konzern, KMU oder Freiberufler – Unternehmen müssen immer dann eine E-Rechnung ausstellen, wenn sie einem anderen Unternehmen Leistungen in Rechnungen stellen und sowohl das leistende Unternehmen als auch der Leistungsempfänger im Inland ansässig sind. Also die E-Rechnungspflicht greift immer dann, wenn inländische Unternehmen miteinander Geschäfte machen. Bei Rechnungen an Endverbraucher*innen (B2C) ändert sich nichts: Hier benötigen Unternehmen weiterhin die Zustimmung der Rechnungsempfänger*innen, wenn sie eine elektronische Rechnung stellen möchten.

Während ab dem 1. Januar 2025 jedes Unternehmen in der Lage sein muss, eine E-Rechnung zu empfangen, gelten für das Erstellen und Versenden elektronischer Rechnungen noch Übergangsregelungen: Bis Ende 2026 dürfen Unternehmen ihre B2B-Umsätze weiterhin als Papierrechnung ausstellen oder als elektronische Rechnung übermitteln, die noch nicht dem neuen Format entspricht. Das heißt, Unternehmen können beispielsweise weiterhin eine klassische PDF-Rechnung an Leistungsempfänger schicken. Vorausgesetzt, diese haben zugestimmt.

Erzielen Unternehmen 2026 einen Umsatz von mehr als 800.000 Euro, müssen sie ab 2027 ihre Rechnungen elektronisch ausstellen und übermitteln. Nutzen sie dafür beispielsweise das EDI-Verfahren, müssen sie noch nicht sicherstellen, dass sich alle nach dem UStG erforderlichen Informationen in ein Format extrahieren lassen, das der Norm EN 16931 entspricht oder mit dieser interoperabel ist.

Dies ändert sich ab dem 1. Januar 2028: Ab diesem Stichtag müssen alle Unternehmen ihre B2B-Umsätze als E-Rechnung ausstellen und übermitteln. Nutzen sie das EDI-Verfahren, müssen sie allerdings sicherstellen, die Umsatzsteuerangaben in das geforderte Format extrahieren zu können, sodass es der Norm EN 16931 entspricht oder mit dieser kompatibel ist. Damit schafft der Bund die Voraussetzungen für ein nationales Meldesystem sowie die Basis für die geplanten ViDA-Maßnahmen der Europäischen Union. „Die E-Rechnung ist nicht nur ein deutsches Thema, sondern reicht weit über unsere Landesgrenzen hinaus“, sagt Richard Luthardt vom Verband elektronische Rechnung. „Gerade für Deutschland ist ViDA in Verbindung mit der deutschen E-Rechnungspflicht wichtig. Deutschen exportorientierten Unternehmen wird es langfristig erleichtert, Rechnungsdaten standardisiert auszutauschen.“

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So entwickelt sich die elektronische Rechnungsabwicklung in Europa

2014
2030
  • 2014

    Die Europäische Kommission beschließt die Richtlinie 2014/55/EU. Diese regelt die Rechnungsabwicklung aller EU-Mitgliedsstaaten bei öffentlichen Aufträgen.

  • 2017

    Das Europäische Komitee für Normung (CEN) veröffentlicht die europäische Norm EN 16931. Diese soll den elektronischen Rechnungsaustausch innerhalb Europas im öffentlichen Sektor fördern und erleichtern.

  • Der IT-Planungsrat beschließt die XRechnung als Standard. Diese konkretisiert die europäische Norm für Deutschland.

  • 2019

    Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) betreibt die XRechnung als Standard.

  • 2020

    Die E-Rechnung findet Einzug in der öffentlichen Verwaltung. Bundesweit können Unternehmen elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber senden.

  • 2022

    Die Europäische Kommission ruft ViDA ins Leben. ViDA soll das europäische Mehrwertsteuersystem digitalisieren und harmonisieren.

  • 2024

    Die Bundesregierung beschließt die E-Rechnungspflicht für Deutschland: Ab 2025 soll sie für Umsätze im B2B gelten.

  • 2025

    In Deutschland startet die E-Rechnungspflicht: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Dafür bedarf es keine Zustimmung mehr vom Rechnungsempfänger.

  • 2027

    In Deutschland müssen Unternehmen, die mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz erzielt haben, ihre B2B-Rechnungen elektronisch stellen. Kommt dabei das EDI-Verfahren zum Einsatz, ist die Extraktion der umsatzsteuerlich relevanten Informationen in ein Format nach EN 19631 noch keine Pflicht.

  • Im Zuge der ViDA-Initiative bezieht die EU Plattformen für Beförderungs- und Beherbergungsleistungen in die Steuererhebung bei fiktiven Leistungsketten ein.

  • 2028

    In Deutschland enden die Übergangsfristen der E-Rechnungspflicht: Das heißt, alle Unternehmen müssen Ihre B2B-Umsätze als E-Rechnung gemäß den neuen Vorgaben ausstellen, übermitteln und empfangen. Das strukturierte elektronische Format ermöglicht eine elektronische Verarbeitung der Rechnungsinformationen.

  • 2030

    Die E-Rechnung ist EU-weit für Intercompany-Transaktionen verpflichtend.

  • Die digitale Meldepflicht („Digital Reporting Requirements“, DRR) löst EU-weit die zusammenfassende Meldung ab.

  • 2014

    2014

    Die Europäische Kommission beschließt die Richtlinie 2014/55/EU. Diese regelt die Rechnungsabwicklung aller EU-Mitgliedsstaaten bei öffentlichen Aufträgen.

  • 2017

    2017

    Das Europäische Komitee für Normung (CEN) veröffentlicht die europäische Norm EN 16931. Diese soll den elektronischen Rechnungsaustausch innerhalb Europas im öffentlichen Sektor fördern und erleichtern.

  • 2017

    Der IT-Planungsrat beschließt die XRechnung als Standard. Diese konkretisiert die europäische Norm für Deutschland.

  • 2019

    2019

    Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) betreibt die XRechnung als Standard.

  • 2020

    2020

    Die E-Rechnung findet Einzug in der öffentlichen Verwaltung. Bundesweit können Unternehmen elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber senden.

  • 2022

    2022

    Die Europäische Kommission ruft ViDA ins Leben. ViDA soll das europäische Mehrwertsteuersystem digitalisieren und harmonisieren.

  • 2024

    2024

    Die Bundesregierung beschließt die E-Rechnungspflicht für Deutschland: Ab 2025 soll sie für Umsätze im B2B gelten.

  • 2025

    2025

    In Deutschland startet die E-Rechnungspflicht: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Dafür bedarf es keine Zustimmung mehr vom Rechnungsempfänger.

  • 2027

    2027

    In Deutschland müssen Unternehmen, die mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz erzielt haben, ihre B2B-Rechnungen elektronisch stellen. Kommt dabei das EDI-Verfahren zum Einsatz, ist die Extraktion der umsatzsteuerlich relevanten Informationen in ein Format nach EN 19631 noch keine Pflicht.

  • 2027

    Im Zuge der ViDA-Initiative bezieht die EU Plattformen für Beförderungs- und Beherbergungsleistungen in die Steuererhebung bei fiktiven Leistungsketten ein.

  • 2028

    2028

    In Deutschland enden die Übergangsfristen der E-Rechnungspflicht: Das heißt, alle Unternehmen müssen Ihre B2B-Umsätze als E-Rechnung gemäß den neuen Vorgaben ausstellen, übermitteln und empfangen. Das strukturierte elektronische Format ermöglicht eine elektronische Verarbeitung der Rechnungsinformationen.

  • 2030

    2030

    Die E-Rechnung ist EU-weit für Intercompany-Transaktionen verpflichtend.

  • 2030

    Die digitale Meldepflicht („Digital Reporting Requirements“, DRR) löst EU-weit die zusammenfassende Meldung ab.

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