Was gibt es Neues zum Thema SEPA?


Ab dem 04.11.2013 wird eine neue Spezifikation der Datenformate gültig (Version 2.7 Anlage 3).

Die Anlage 3 „Spezifikation der Datenformate“ des DFÜ-Abkommens ist eine Sammlung von Formaten, die für „DFÜ mit Kunden“ standardisiert und zulässig sind. Neben den neuen PAIN (Payments Initiation)- Nummern gibt es auch inhaltliche Änderungen:

  • Das Verfahren COR1 wird für Deutschland eingeführt. Das bedeutet, dass es ein zusätzliches SEPA Basislastschriftverfahren gibt, bei dem wie beim Firmenlastschriftverfahren die Einreichungsfrist bei den Banken grundsätzlich auf einen Tag verkürzt wurde. Es handelt sich hierbei um ein zusätzliches Verfahren, das bestehende CORE-Verfahren bleibt erhalten.
  • Es wird bei den SEPA Überweisungen eine Eilüberweisung eingeführt. Sie ist in der Datei als solche zu kennzeichnen.
  • Ab dem 01.02.2014 gilt für das Inland IBAN only. Das bedeutet, dass für inländische Zahlungsläufe nur noch die IBAN anzugeben ist. Die BIC wird nur noch für grenzüberschreitende Zahlungen benötigt und ist ab dem 01.02.2016 im SEPA Raum gar nicht mehr nötig.

Eine entsprechende Anpassung des Zahlungsverkehrs wird akquinet rechtzeitig vor Inkrafttreten dieser Änderungen bereitstellen.

In das Thema "Mandate" ist Bewegung bezüglich der Form (schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift) gekommen. Neuester Stand ist hier lt. Newsletter der van den Berg AG:

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Für den Verbraucher und für viele Branchen wie Online-Handel, Versicherungen, öffentliche Kassen und Versorgungsunternehmen ist die Lastschrift eine kostengünstige und beliebte Bezahlmethode. Aufgrund der Kundenbedingungen der Banken ist ab dem 1.2.2014 ein schriftliches Mandat gesetzliche Voraussetzung für die SEPA-Lastschrift.

Der Forderung des Bundestags und der Lastschrifteinreicher nach einem Internet-Mandat ist die Deutsche Kreditwirtschaft nachgekommen. Sie akzeptiert die telekommunikative Übermittlung des Mandats unter Einhaltung der Textform (§§ 127 Abs. 2, 126 b BGB) als schriftliches Mandat.

So ist zum Beispiel nach Einschätzung der Bundesbank und des Finanzministeriums die Mandatserteilung per Mail möglich. Dass es noch einfacher geht, zeigte die van den Berg AG am vergangenen Dienstag. Anlässlich des SEPA-Updates, einer Informationsveranstaltung des BITKOM, wurde das folgende Verfahren vorgestellt:
Nachdem der Kunde im Internet als Bezahlverfahren die Lastschrift ausgewählt hat, wird ihm ein Internet-Mandats-Formular angezeigt, das er entsprechend vervollständigt. Per Knopfdruck wird aus dem Formular eine PDF-Datei (Textform) erzeugt, die per Internet (HTTPS = telekommunikative Übermittlung) an den Händler übertragen wird. Somit wird im Internet ein schriftliches Mandat erteilt.
Dieses Verfahren wurde bereits zuvor vom BITKOM der Deutschen Kreditwirtschaft vorgestellt und wird von dieser zurzeit geprüft.

Sowohl für das Papiermandat als auch für das Internet-Mandat gilt, dass den Lastschrifteinreicher die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines vom Zahler autorisierten Mandats trifft. Anlässlich der Behandlung des SEPA-Begleitgesetzes hat der Bundestag gefordert die Auslegungsspielräume so zu nutzen, dass der gesetzgeberische Wille nicht durch unnötig restriktive und nicht mehr zeitgemäße Anforderungen der Banken entgegen einer bereits erfolgreich und breit akzeptierten Verfahrenskultur in Deutschland zu Lasten aller am Lastschriftverfahren Beteiligten eingeschränkt wird.
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Es ist also noch viel Bewegung in SEPA-Land…
Über die weiteren Veränderungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stellt eine Checkliste (Stand Juli 2013) zur SEPA-Einführung zur Verfügung.

Quelle: Newsletter von akquinet vom Juni 2013