Digitale Arbeitszeiterfassung

31.03.2023

2019 wurde auf europäischer Ebene ein wegweisendes Urteil gefällt, wonach Unternehmen verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erfassen. Auch das Bundesarbeitsgericht hat Ende 2022 ein Urteil in dieser Angelegenheit gefällt, das diese Pflicht nochmals unterstreicht.

Es wurden aktuell noch keine detaillierten Vorgaben hinsichtlich der Art und Weise, nach der eine Arbeitszeiterfassung zu erfolgen hat, seitens des Gesetzgebers definiert. Dennoch empfiehlt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem komplexen Thema.

Unser Partner Tempras fokussiert sich seit 1986 auf das Thema Zeitwirtschaft. Mit der individuellen Lösung TempVision bietet Tempras in Add-on-Modul auf Basis Microsoft Dynamics 365 Business Central, dessen Funktionsumfang, je nach individuellen Anforderungen, neben den Themen Arbeitszeiterfassung/Personalzeitwirtschaft, auch die Bereiche Zutrittskontrolle, Betriebsdatenerfassung und HR-Management abdeckt.

TempVision bindet erfasste Arbeitszeitdaten direkt in ERP-Systeme ein, so dass sie zentral eingesehen und weiterverarbeitet werden können. Ein modularer Aufbau des Add-ons, ermöglicht dabei einen flexiblen und individuellen Funktionsumfang.

Stehen Sie vor der Auswahl oder der Einführung einer Arbeitszeiterfassung in Ihrem Unternehmen?
In Zusammenarbeit mit Tempras beraten wir Sie gerne zu Ihren individuellen Anforderungen und begleiten Sie auf dem Weg in die digitale Arbeitszeiterfassung mit TempVision.

Nutzen Sie die Gelegenheit und sprechen Sie bei Rückfragen und für weitere Informationen mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner - oder direkt per E-Mail. Wir freuen uns auf Sie.

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