Infos zum Jahressteuergesetz 2013
Nachdem das Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) vom Bundestag nicht verabschiedet wurde, sollen einige Gesetzesvorhaben über das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) umgesetzt werden.
Der Gesetzentwurf des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes enthält insbesondere Regelungen zu folgenden Bereichen:
- Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie, mit der die Zusammenarbeit der Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten verbessert werden soll, um bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die Steuer korrekt festsetzen zu können.
- Anpassung des EStG an die Neufassung der sog. Mutter-Tochter-Richtlinie.
- Dienstwagenbesteuerung im Rahmen des Regierungsprogramms zur Elektromobilität.
- Übergangsregelung bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM).
- Umsetzung EU-rechtlichen Vorgaben der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie sowie der Rechnungsstellungsrichtlinie hinsichtlich Rechnungspflichtangaben sowie Rechnungsstellungsfristen im UStG.
- Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens auf rein inländische Lieferungen von Gas und Elektrizität.
Bei den anstehenden Änderungen ist besonders die Umsetzung der Rechnungsstellungsrichtlinie in deutsches Recht zu beachten, da hiervon die meisten Unternehmen betroffen sind. Ein besonderes Augenmerk verdient hierbei die Nutzung des Begriffes ‚Gutschrift‘.
Dieser Begriff wird zwingend erforderlich, falls das Dokument im Zuge des Gutschriftsverfahrens erstellt wird - im englisch-sprachigen Umfeld auch unter dem Begriff ‚self billing‘ bekannt.
Der Begriff ‚Gutschrift‘ wird in Unternehmen heute jedoch nicht nur im eigentlichen ‚Gutschriftsverfahren‘ sondern auch bei Preisnachlässen z.B. auf Grund von Mängeln genutzt. Um hier eine saubere Trennung herzustellen, sollten Sie jetzt die Zeit nutzen um ihre
Rechnungs- und Gutschriftsformulare zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern.
Entsprechend des veröffentlichten Zeitplans könnte das Gesetz noch im März verabschiedet und dann im April gültig werden.
- Die Pflichtangaben in Rechnungen sollen um eine weitere Angabe erweitert werden: Sofern der Leistungsempfänger oder ein von ihm beauftragter Dritter eine Rechnung ausstellt, wird die Angabe „Gutschrift“ Pflicht.
Quellen:
www.jahressteuergesetz.de/jahressteuergesetz-2013/amtshilferichtlinie-umsetzungsgesetz
http://rsw.beck.de/cms