Umsatzsteuer-Gesetzänderung Metalle ("Kroatien-Gesetz") ab 01.10.2014
Im Rahmen des sogenannten „Kroatien-Gesetzes“ wird voraussichtlich zum 01.10.2014 folgende Umsatzsteuer-Gesetzänderung gültig und führt zu einer Änderung des Steuerfalls bei inländischen Ein- und Verkäufen von Metallen in bestimmten Roh-/Verarbeitungsformen. Bitte klären Sie, ob Ihr Unternehmen entsprechende Waren ein- oder verkauft und Sie damit von dieser Neuregelung betroffen sind. Zur Abbildung in NAV sind Stammdaten- und/oder Belegänderungen (Belegzeilen und Pflichtangaben beim Belegdruck) nötig.
Die Änderungen betreffen u. a.
- Das Anlegen einer oder mehrerer neuer MwSt.-Produktbuchungsgruppen mit entsprechenden zusätzlichen Zeilen in der MwSt-Buchungsmatrix - Änderungen sind bereits in den Stammdaten sinnvoll, spätestens aber im Beleg vor Buchung der EK-Rechnung.
- Falls abweichende Sachkonten gebucht werden sollen: das Anlegen einer oder mehrerer neuer Produktbuchungsgruppen mit entsprechenden zusätzlichen Zeilen in der Buchungsmatrix - Änderung sind bereits in den Stammdaten sinnvoll, spätestens aber im Beleg vor Buchung der EK-Rechnung.
- In der MwSt.-Buchungsmatrix ist statt der Option „Normale MwSt.“ die Option „Erwerbsbesteuerung“ auszuwählen.
- Bei Verkäufen muss auf der VK-Rechnung, die ohne Umsatzsteuer ausgestellt wird, der Übergang der Steuerschuld als Pflichtangabe angedruckt werden.
- Die Zuordnung der neuen MwSt.-Buchungsmatrixkombinationen zu der korrekten Rubrik in der MwSt.-Abrechnung (für die erste Umsatzsteuervoranmeldung für einen Zeitraum mit Buchungen, die unter die Gesetzesänderung fallen).
Es könnte eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 01.01.2015 gelten. Diese ist aber mit Vorsicht zu betrachten, da sie obsolet wird, wenn Ihre Lieferanten ab 01.10.2014 Rechnungen gemäß der Neuregelung stellen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung der aufgeführten Änderungen benötigen, sprechen Sie uns an, wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme in Karlsruhe unter +49 721 27662-0 und in Berlin unter +49 30 435500-0.